Es gibt viele Koranverse, die von den Menschen mißbraucht werden. Sei es, um Unsicherheit unter den Muslimen zu verbreiten, sei es um den Islam zu kritisieren, sei es um die eigenen Vorstellungen in den Koran zu legen. Einer dieser Vers ist Vers 89 der vierten Sure:
Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer, (Rassoul)Dieser Vers wird gerne als Beleg herangezogen, daß man Apostaten, die den Islam verlassen und sich dabei wünschen, daß die Muslime vom Glauben abfallen töten dürfe. Abgesehen davon, daß es absurd ist, daß Allah den Menschen Gebote geben sollte, die kaum erfüllbar sind (welcher potentielle Apostat wird denn noch hergehen und sagen, was er sich wünscht, wenn ihm die Todesstrafe droht und wie soll man sonst wissen, was er sich wünscht?), lassen diese Interpreten alles weg, was noch zu diesem Vers gehört.
Zunächst soll man sich keinen Apostaten zum Beschützer nehmen. Die Tatsache, daß man dies nicht tun soll bedingt, daß die Person noch lebt. Andernfalls wäre diese Aufforderung unnütz. Es folgt eine weitere Bedingung: man soll sie nicht zu Beschützern nehmen, so lange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Was bedeutet "Allahs Weg"? Wortwörtlich steht an dieser Stelle "Juhaadschiru" يُهَاجِرُو. Das bedeutet: "sie wandern aus". Buchari interpretiert dieses Auswandern als Auswanderung vor dem Bösen, da sich der Begriff von dem Wort "Hidschra" ableitet, was gleichbedeutend ist mit der Auswanderung aus einem Gebiet, welches keine Religionsfreiheit gestattet. Man verläßt also das Gebiet der Feinde des Islam und ordnet sich zumindest dem Gesetz unter, wenngleich man keine Anhänger des Islam ist. Wenn man jedoch nicht von den Feinden des Islam Abstand nimmt, dann darf man getötet werden.
An dieser Stelle ist die oben genannte Interpretation noch nicht ganz wasserdicht, da man den Vers zugegebenermaßen noch immer anders interpretieren könnte. Dies ist auch der Grund, weswegen der folgende Vers 90 so oft unterschlagen wird:
"mit Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr ein Bündnis habt, und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu kämpfen. Und wenn Allah es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben können; dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten; dann hat Allah euch keinen Grund gegen sie gegeben. " (Rassoul)
Hier wird nämlich die Erlaubnis zum Töten sofort wieder eingeschränkt und zwar dadurch, daß der Ungläubige sich einem Volk anschließt, welches mit den Muslimen verbündet ist. Warum ist dies so? Er wünscht sich sicherlich noch immer, daß die Muslime so ungläubig werden, wie er selbst, doch was ist nun ausgeschlossen? Daß er tätig gegen die Muslime wird, denn sonst verlöre er den Schutz, den er gerade erst durch den Anschluß an dieses Volk erhalten hatte.
Doch es gibt noch weitere Einschränkungen: "und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu kämpfen." sind ebenfalls ausgenommen. Und hier sagt der Koran ganz deutlich, wieso diese Menschen von der Tötung ausgenommen sind: weil sie nicht gegen die Muslime gekämpft haben. Diese Stelle fegt jede Zweideutigkeit hinweg und erklärt eindeutig, daß nicht der Wunsch bzw. die Apostasie die Legitimität der Todesstrafe bedingen, sondern der Kampf gegen die Muslime erst zu dieser führt. Wenn diese Menschen sich dann auch weiterhin von den Muslimen fernhalten und nicht anfangen sie zu bekämpfen, sondern sogar Frieden anbieten, dann darf man sie auch nicht töten.
An diesen beiden Versen kann man sehr schön sehen, wie durch das weglassen anderer relevanter Verse der Koran entstellt werden kann.
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Im orthodoxen Islam ist man der Ansicht, dass der Koran nicht ausreichen würde, um das Gebet zu beschreiben. Daher greift man diesbezüglich auf die Ahadith zurück. Dies geht einher mit dem Gedanken, die Durchführung des Gebets müsste wie eine Gebrauchsanweisung in allen Einzelheiten beschrieben sein, ohne bzw. mit nur ehr wenig individuellen Möglichkeiten. Dies ist für sich betrachtet in sich schlüssig und korrekt. Es ist jedoch ein Irrtum anzunehmen, dass es nicht auch anders ginge und eben...





Kommentare
All diese Sachen, die geschehen, sind nicht mit den islamischen Lehren vereinbar. Das heißt, dass diese Mörder auch keine Muslime sind.
Sie denken vielleicht, dass sie das Richtige tun; aber im Grunde genommen wurde ihnen nur eine Gehirnwäsche von radikalen Terroristen verpasst.
Diese radikalen Terroristen verstehen jene Verse falsch, die Muhammad (Friede und Segnungen Allahs sein auf ihn) offenbart wurden, als es Kämpfe zwischen Muslimen und ihren Feinden gab.
Das sind keine Muslime!!!
Das sind einfach nur armselige Menschen, die nur auf das hören, was ihnen gesagt wurde und nicht selbst nachschauen und überprüfen, ob das, was sie hörten, auch mit dem Qur-an (Koran) vereinbar ist.
Warum müssen praktisch nur Ex-Muslime um ihr Leben fürchten, da sie von ihrem Glauben abgefallen sind?
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Todschlag und Verfolgung, sowie Verbreiten von Schrecken und das Gefangennehmen unschuldiger Bürger UNISLAMISCH ist.
So heißt es auch in der Sura 2 Vers 257 "Es soll kein Zwang sein im Glauben.[...]" Das heißt, dass es einem Menschen frei zur Verfügung steht, ob er nun den Islam annimmt oder nicht.
Und in dieser kleine Sure aus dem heiligen Qur-an finden wir einen wichtigen Hinweis: "Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.
Sprich: „Er ist Allah, der Einzige;
Allah, der Unabhängige und von allen Angeflehte.
Er zeugt nicht und ward nicht gezeugt;
und keiner ist Ihm gleich.“ (Sure 112)
Das heißt, dass niemand außer Allah über Leben und Tod etc. entscheiden kann.
Denkt ihr nicht das die Religionen in dessen Namen Schrecken verbreitet werden nur als Mantel dienen um Macht aus zu üben und nix mit dem Glauben an Gott zu tun haben. Vergleicht die Geschichte der Kreuzritter und die Inquisition, war das mit Glauben an Gott vereinbar ? Guantanamo hat auch nix mit sog. Menschenrechten zu tun, wird aber von Staaten mit Menschenrechten gemacht/geduldet ???
Frieden und Freiheit euch allen !
Soweit ich das verstehe wurde an dieser Stelle nicht der Islam kritisiert, sondern eine Erscheinung, die sich u.a. in islamisch geprägten Staaten tatsächlich abspielt, woraufhin dargelegt wurde, dass diese Ausformungen so wenig mit dem Glauben zu tun haben wie die Kreuzzüge. Nebst diesen wurden auch noch andere Schanden der Menschheitsgesc hichte angeführt.
Ansonsten befürchte ich, dass sich Ihre doch sehr vereinfachte Darstellung der Historie so nicht ganz richtig ist. Meinem Wissen nach kam es zu den Kreuzzügen, weil der byzant. Kaiser um Hilfe rief, weil er von den Seldschucken bedrängt wurde. Wenn man nun betrachtet, dass bereits 638 Jerusalem unter islamischer Herrschaft stand, zum ersten Kreuzzug jedoch erst 1095 aufgerufen wurde, erscheint mir Ihre Sichtweise nicht ganz korrekt zu sein, zumal sie etliche weitere Gründe schlicht ignoriert.
de.wikipedia.org/wiki/Erster_Kreuzzug
Möge der Frieden mit Ihnen sein!
Andreas Heisig
Leider ist es immer das Gleiche !!! Immer wird versucht das Fehlverhalten von Menschen Ihrer Religion zu zuschreiben und nicht verstanden das es nix mit der Religion (dem Glauben an Gott) zutun hat sondern mit dem Versuch der Machterhaltung oder dem materiellen Reichtum einiger Weniger. So werden dann Menschen mit wenig Wissen Ihrer Religion gegeneinander aufgehetzt. Traurig !!!
Frieden und Erkenntnis uns allen.
Ich wundere mich nun doch ein wenig über Sie. Nachdem Sie mir gestern eine Mail mit demselben Inhalt schrieben, die ich beantwortete, posten Sie nun denselben Inhalt erneut.
Nochmals meine Antwort:
Zitat:
In Ihrem Zitat steht, dass die Eroberungen der Seldschucken die Wallfahrten nach Jerusalem erschwerten bzw. unmöglich machten. Mal abgesehen davon, dass die Reise in einem Kriegsgebiet Wallfahrten wohl tatsächlich unmöglich macht: damit alle(!) Kreuzzüge erklären zu wollen und weitere Gründe für den ersten Kreuzzug zu ignorieren ist schlicht unredlich.
Vor allem weil Jerusalem bereits vor den Seldschucken islamisch beherrscht wurde.
Ich zitiere aus dem DTV-Atlas zur Weltgeschichte:
Die Kreuzzugsbewegu ng [...] wird ausgelöst durch das Vordringen des türk. Stammes der Seldschucken, die [...] Jerusalem und Syrien den fatimid. kalifen von Ägypten entreißen und das byzant. Heer in der Schlacht von Maztzikert (1071) vernichtend schlagen." 1074 Gregor VIII plant [...] den orientalischen Christen zu Hilfe zu kommen. Neben der Befreiung des HL. Grabes ist die Union der griech. und röm. Kirche sein Ziel. [...] 1095 Alexios I. Komnenos eine Gesandschaft an Papst Urban II. auf die Synode von Piacenza mit der Bitte um Hilfe.
Nochmals: Ihre Ausführung ist nicht völlig falsch, aber eben undifferenziert und blendet weitere Aspekte einfach aus.
Im übrigen: Tenor in den Beiträgen war, dass auch die Kreuzzüge nicht unbedingt etwas mit dem Christentum zu tun haben. Dass es bei diesen auch(!) redliche Absichten gab hat niemand bestritten.
Mit islamischen Grüßen,
Andreas Heisig
Und die Leserstimmen sagen übereinstimmend : Wer tötet ist kein Moslem. Kann mich jemand aufklären, wann Moselms gem. den Worten Mohammeds töten dürfen, außer in Notwehr und zur Landesverteidig ung?
Von welchem Kommentar sprechen Sie? Ich kann auf dieser Seite keinen Kommentar ersehen, in dem das steht, was sie offenbar aber so verstanden haben.
Jedenfalls:
meine-islam-reform.de/.../...
meine-islam-reform.de/.../...
meine-islam-reform.de/.../...
meine-islam-reform.de/.../...
meine-islam-reform.de/.../...
In Kürze:
Notwehr, Verteidigung, Mord (unter Wahrung der Gerechtigkeit)
Mit islamischen Grüßen,
Andreas Heisig
Schade, dass Sie die Links nicht gelesen haben, denn dann hätten Sie meine Aussage nicht mißverstanden.
Ihre Frage lautete:
wann dürfen Moslems töten. Meine Antwort lautete:
Bei Notwehr, Verteidigung und Mord - und zwar in dem Falle, dass jemand ermordet wurde, dass man an dem Mörder die Todesstrafe umsetzen darf - ich war der Ansicht, dies würde die Hinzufügung in Klammern hinreichend erläutern. Das stand dann allerdings auch ausführlicher in den Links.
Aber ich mach es nochmals genauer - offenar muss man das bei Ihnen:
1. Man daf töten im Falle von Selbstversteidi gung bzw. Notwehr.
2. Man darf einen Mörder töten, wenn diese Höchststrafe richterlich entschieden und einwandfrei bewiesen wurde.
Dies bedeutet, dass das morden an sich verboten ist. Dies bedeutet, dass Lynchjustitz verboten ist.
Ich hoffe ich konnte alle Unklarheiten beseitigen.
Mit islamischen Grüßen,
Andreas Heisig
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