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Der Fiqh
miri-arab-madrassa-sm.jpg Das islamische Recht wurde erst mit den Gründern der vier Rechtschulen (Hanbal, Hanifa, Schafi und Malik) konkret ausformuliert, wobei der Löwenanteil Imam Schafi zufällt. Zuvor orientierte man sich am eigenen Werteverständnis bzw. am Koran, hatte jedoch noch keinen ausgefeilten Rechtkorpus bzw. keine konkrete Scharia vor sich. Daraus ergibt sich, daß das islamische Recht von Beginn an noch sehr flexibel war; eine Eigenschaft, die es mit der Zeit immer mehr eingebüßt hat.
Hier gilt es nun herauszustellen, was islamisch relevant ist und was modifizierbar. Anhand verschiedener Beispiele sollen hier unterschiedliche Interpretationen und Möglichkeiten aufgezeigt werden, die ein Überdenken der Scharia mit sich bringen könnte, aber auch, daß der Islam noch immer flexibel und anpaßbar an die unterschiedlichen Ansprüche der Zeit ist. Als Minimalkonsens werden daher hier Widersprüche des islamischen Rechtes zum Koran, sowie Gesetzmäßigkeiten aus dem Koran heraus aufgezeigt.
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# Beitragstitel Autor Zugriffe
1 Testament und Erbschaft Andreas Heisig 315
2 Die Shahada Andreas Heisig 704
3 Zakat im Koran Andreas Heisig 957
4 Hijab im Koran? Andreas Heisig 1680
5 Das Fasten im Koran Andreas Heisig 850
6 Die Strafe für Mord Andreas Heisig 751
7 Die Ehe Andreas Heisig 1263
8 Das Gebet im Koran Andreas Heisig 7758
9 Alkohol und andere Rauschmittel Andreas Heisig 2372
10 Die Steinigung Andreas Heisig 7049
11 Die Beschneidung der Frau Andreas Heisig 5294
12 Das Strafrecht im Koran Andreas Heisig 1505
13 Homosexualität im Koran Andreas Heisig 4412
14 Gedanken zur Zeugenschaft der Frau Andreas Heisig 763
 

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