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Home Artikel Der Fiqh Homosexualität im Koran

Homosexualität im Koran

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1.Einleitung

 

Homosexualität gilt im Islam als Sünde. Dies wird primär mit den Ahadith (Prophetenüberlieferungen) belegt, die als zweite Quelle des islamischen Rechts gelten. Diese sind jedoch erst ca. 200 Jahre nach dem Tod des Propheten schriftlich fixiert worden. Die erste Quelle, der Koran äußert sich jedoch an keiner Stelle direkt über Homosexualität bzw. homosexuelles Verhalten. Letzteres soll n dieser Arbeit konkret hervorgehoben werden.

 

 

 

2. Die Geschichte von Lot

 

Viele sind der Meinung, dass ein Verbot von Homosexualität aus der Geschichte um Lot resultiere. Dies ist eine mögliche Interpretation, jedoch ist sie in sich nicht ganz eindeutig.

 

2.1 Sure 7 Verse 80-84

 

Und (wir haben) den Lot (als unseren Boten gesandt). (Damals) als er zu seinen Leuten sagte: "Wollt ihr denn etwas Abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? Ihr gebt euch in (eurer) Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen. Nein, ihr seid ein Volk, das nicht maßhält." Seine Leute wußten nichts anderes (darauf) zu erwidern, als daß sie (zueinander) sagten: "Vertreibt sie aus eurer Stadt! Das sind (ja) Menschen, die sich rein halten." Und wir erretteten ihn und seine Familie (von dem Strafgericht, das über sein Volk hereinbrechen sollte) mit Ausnahme seiner Frau. Sie gehörte zu denen, die zurückblieben (?). Und wir ließen einen (vernichtenden) Regen auf sie niedergehen. Schau nur, wie das Ende der Sünder war!“1

 

Bereits in diesem Vers wird eine Besonderheit deutlich. Es werden offenbar nicht alle Männer, sondern lediglich verheiratete Männer kritisiert. Dies wird in Vers 81 deutlich, wo es heißt „ Ihr gebt euch in (eurer) Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen." Man kann nun einwenden, dass im Koran eigentlich nicht direkt von Ehefrauen gesprochen wird und dass Ehefrauen bereits eine Interpretation sei. Dies ist korrekt. Das arabisches Wort النساء - l-nisāi bedeutet in der Tat nur „die Frauen“, ist also noch ganz ohne weitere Gewichtung.

 

Wie kommt man also nun dazu zu sagen dass es sich um Ehefrauen handelt? Man richte dazu sein Augenmerk nochmals auf Vers 81: "Ihr gebt euch in (eurer) Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen." Hier wird deutlich, dass es um Intimitäten geht, die ausgetauscht werden. Würde man nun davon ausgehen, dass nicht Ehefrauen gemeint wären, sondern Frauen im Allgemeinen, so würde dies bedeuten, dass der Korantext den intimen Verkehr mit Frauen an sich nicht verurteilen würde. Dies steht jedoch im Widerspruch zu Sure 24 Vers 30:

 

"Sag den gläubigen Männern, sie sollen (statt jemandes anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren. So halten sie sich am ehesten sittlich (und rein). Allah ist wohl darüber unterrichtet, was sie tun."

 

In diesem Vers ist klar zu erkennen, dass gläubige Männer nicht nur keine Intimitäten mit anderen Frauen austauschen sollen, sondern sogar ihre Blicke niederschlagen sollen!

 

Aber noch andere wichtige Dinge gehen aus dem Vers hervor, oder besser gesagt gehen nicht daraus hervor.

 

So wird keine Aussage darüber gemacht, ob die Männer wirklich homosexuell sind, oder ob sie etwa bisexuell sind. Der Verdacht liegt jedoch nahe, dass es um Bisexualität geht, da die Männer ja verheiratet waren.

 

Auch geht es Gott bei der Vernichtung des Volkes von Lot geht offenbar gar nicht ausschließlich darum, dass Männer zu anderen Männern gingen, anstatt zu den eigenen Ehefrauen, denn es wird das ganze Volk bestraft und explizit auch Frauen, nämlich die Ehefrau von Lot.

 

Wir können also festhalten:

 

  1. Es handelt sich um ein Vergehen, dass noch niemand zuvor begangen hatte.

  2. Bei dem Vergehen handelt es sich um Ehebruch mit dem eigenen Geschlecht.

  3. Dieses Vergehen ist nicht das einzige.

 

In dem Vers steht nicht, dass es sich um homosexuelle Handlungen drehen würde.

 

2.2 Sure 26 Verse 165-173

 

„“Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben und (darüber) vernachlässigen (w. (unbeachtet lassen liegen) lassen), was euer Herr euch in euren Gattinnen (als Ehepartner) geschaffen hat? Nein, ihr seid verbrecherische Leute. (w. Leute, die sich einer Übertretung schuldig machen." Sie sagten: "Lot! Wenn du (mit deinem Gerede) nicht aufhörst, wird man dich bestimmt (von hier) vertreiben." Er sagte: "Ich verabscheue, was ihr tut. Herr! Errette mich und meine Familie von dem, was sie tun!" Da erretteten wir ihn und seine ganze Familie (von dem Strafgericht, das über sein Volk hereinbrechen sollte), mit Ausnahme einer alten Frau (die) unter denen (war), die zurückblieben (?). Hierauf rotteten wir die anderen aus und ließen einen (vernichtenden) Regen auf sie niedergehen. Schlimm hat es auf diejenigen geregnet, die gewarnt worden waren (und die Warnung in den Wind geschlagen hatten). Darin liegt ein Zeichen (das den Menschen zur Warnung dienen müßte). Doch die meisten von ihnen sind (eben) nicht gläubig.“

 

Dieser Vers spricht ganz konkret davon, dass die Männer ihre Ehefrauen vernachlässigen, um sich mit anderen Männern abzugeben. Dies wird daran ersichtlich, dass hier nicht mehr die allgemeine Bezeichnung für Frauen genutzt wird, sondern die Wortwahl zielt explizite auf Ehefrauen hin ab (ازوجكم – azwājikum - „eure Gattinen“).

 

2.3 Sure 27 Vers 55

 

Wollt ihr euch in (eurer) Sinnenlust wirklich mit Männern abgeben, statt mit Frauen? Nein, ihr seid ein törichtes Volk.““

 

Bei diesem Vers haben wir es mit demselben Konstrukt wie in Sure 7 Vers 81 zu tun. Analog sind hier also auch Ehefrauen gemeint.

 

2.4 Sure 29 Verse 28-29

 

Und Lot (haben wir als unseren Boten gesandt). (Damals) als er zu seinen Leuten sagte: "Ihr begeht ja etwas (so) Abscheuliches, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt begangen hat. Wollt ihr euch denn mit Männern abgeben (statt mit Frauen), Wegelagerei treiben und in eurer Ratsversammlung begehen, was verwerflich ist?“ Seine Leute wußten nichts anderes (darauf) zu erwidern, als daß sie sagten: „Bring uns die Strafe Gottes (die du uns androhst) her, wenn (anders) du die Wahrheit sagst!““

 

Der Koran nennt uns in diesen Versen drei verschiedene Gründe für die Strafe, die das Volk Lots erhalten hat:

 

  1. Intimer Verkehr mit Männern (intim ist bereits Interpretation! Eine sexuelle Komponente kann man ohne die übrigen Verse aus diesem gar nicht ableiten!)

  2. Straßenraub

  3. In Versammlungen das Missbilligte tun.

 

Wie der intime Verkehr mit Männern zu verstehen ist, wurde bereits erläutert. Nun wird jedoch der Straftatbestand noch erweitert. Man kann also unter keinen Umständen sagen, dass homosexueller Ehebruch alleine die Strafe Allahs heraufbeschworen hat!

 

2.5 Schlussfolgerung

 

Wie man sehen kann geht es bei den Vergehen des Volkes von Lot um Ehebruch, Straßenraub und ähnliche Schändlichkeiten, jedoch nicht um rein homosexuelles Handeln.

 

Des weiteren: selbst wenn man diese Verse im Hinblick auf reine Homosexualität interpretieren wollte, so müsste man einsehen, dass sich daraus kein Straftatbestand ableiten lässt, da die Strafe Gottes für alle Taten zusammen war und nicht für eine einzelne. Es ist sogar zu bezweifeln, dass die oben genannten Handlungen tatsächlich eine göttliche Strafe nach sich gezogen hätten, denn in Sure 54 Vers 37 lesen wir:

 

Sie hatten ja das Ansinnen an ihn gestellt, er solle ihnen seine Gäste ausliefern. Aber wir nahmen ihnen das Augenlicht. Sie sollten meine Strafe und meine Warnungen zu fühlen bekommen.“

 

Offenbar war der Auslöser für die Strafe erst der Versuch, sich an die Gäste Lots gegen deren Willen heranzumachen, mit anderen Worten also eine versuchte Vergewaltigung.

 

3. Sure 23 Vers 5-6

 

und sich des Geschlechtsverkehrs enthalten, außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) besitzen, (denn) dann sind sie nicht zu tadeln. -“

 

Viele nutzen diesen Vers, um ein indirektes Verbot homosexueller Handlungen aus dem Koran abzuleiten. Dies wäre korrekt, wenn man nur oberflächlich liest. Schaut man jedoch genauer, so stößt man auf den Begriff „ما ملكت ايمنهم - mā malakat aymānuhum“, was Paret hier mit „was sie (…) besitzen“ übersetzt (Sklavinnen sind bereits eine Interpretation, die im Koran so nicht zu finden ist). Dieser Begriff ist nicht geschlechtsgebunden, d. h. Es finden zwar keine ehelichen Prinzipien statt, dennoch wird der Geschlechtsverkehr an dieser Stelle mit dem eigenen Geschlecht nicht explizit ausgeschlossen.

 

4. Das Strafmaß für Abscheulichkeiten

 

Menschen, die in Sure 23 Vers 6 jedoch ein indirektes Verbot homosexueller Handlungen sehen, stützen sich für eine weltliche Strafe auf Sure 4 Verse 15-16:

 

Und wenn welche von euren Frauen etwas Abscheuliches begehen, so verlangt, daß vier von euch (Männern) gegen sie zeugen! Wenn sie (tatsächlich) zeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Gott ihnen eine Möglichkeit schafft (ins normale Leben zurückzukehren)! Und wenn zwei von euch (Männern) es begehen, dann züchtigt sie! Wenn sie (daraufhin) umkehren und sich bessern, dann wendet euch von ihnen ab (und setzt ihnen nicht weiter zu)! Gott ist gnädig und barmherzig.“

 

Die obigen Verse sprechen jedoch allgemein amoralisches Verhalten an, beziehen sich also nicht nur auf homosexuelles Handeln an sich. Einzige Unterscheidung dabei: wenn Frauen dieses alleine tun, so sollen sie lebenslangen Hausarrest erhalten, bis sie bereuen oder sich ein anderweitiger Ausweg ergibt. Findet diese „Abscheulichkeit“ zwischen Mann und Frau, Frau und Mann oder Mann und Mann statt, so wird ganz allgemein gesagt, dass man sie anprangern soll (wörtlich "Schaden zufügen"). Dies kann auf vielfältige Art und Weise geschehen, wir wollen uns jedoch nun nur auf das homosexuelle Verhalten beziehen (unter der zuvor genannten Prämisse).

 

Offenbar ist die Abscheulichkeit nur strafbar, wenn sie in der Öffentlichkeit bzw. bewusst provokativ umgesetzt wird, denn anders dürfte es kaum möglich sein, vier Augenzeugen zu finden. Des weiteren muss man sich vor Augen führen, dass der Koran an vielen Stellen verlangt, dass man gerecht urteilt und eine Notlage Ausnahmen gestattet. Ich führe dies deswegen an, weil der aktuelle Wissensstand bezüglich Homosexualität der ist, dass sie angeboren sei. Dem muss man Rechenschaft ablegen und es ist somit zu prüfen, inwieweit der homosexuelle Mensch auf Grund seiner Anlagen handelt, denn es kann nicht angehen, jemanden, der auf Grund eines inneren Zwangs handelt in vollem Maße zu bestrafen. Es wirklich nur darum, dass die betreffende Person ihrer Neigung nicht in der Öffentlichkeit nachkommen darf; es sei angemerkt, dass auch heterosexuelles Verhalten in der Öffentlichkeit unerwünscht ist.

 

5. Fazit

 

Wie aufgezeigt wurde, gibt es im Koran kein direktes Verbot von Homosexualität oder homosexuellen Handlungen. Es ist zwar durch gewisse Wege der Interpretation möglich, derlei als Sünde in den Koran hineinzulesen, jedoch auch dann muss man sich im Klaren sein, dass es keine weltliche Strafe nach sich ziehen kann. Vielmehr müssen die näheren Umstände näher beleuchtet werden, um zu einer objektive Beurteilung gelangen zu können. Es ist lediglich 100%ig verboten und steht unter Strafe, amoralisches Verhalten in der Öffentlichkeit zu praktizieren.


 

Fußnoten:

1So nicht anders angegeben sind die Koranzitate entnommen aus: Paret, Rudi: Der Koran. Stuttgart,

Berlin, Köln, 2001, 8. veränderte Auflage.


Quellen:

 

http://home.arcor.de/yadgar/mohr/islam_homo.html

http://home.arcor.de/yadgar/mohr/islam_homo2.html

http://www.uib.no/jais/v004/schmitt1.pdf

Koranübersetzung von A. Zaidan "At- Tafsir"

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 21. August 2010 um 22:05 Uhr  
Kommentare (3)
homosexualität 2
3 Montag, den 13. Oktober 2008 um 11:33 Uhr
leyla
2.shahwât ("Begierde")ist auch heterosexuell ein problem.
"den menschen ist es eine begierde (shahwât), sich an frauen und kindern, schätzen an gold und silber, pferden, herden und ackerland zu erfreuen. so ist der nießbrauch des irdischen lebens. aber allah;bei ihm ist die schönste heimstatt." sure 3 ayah 14
bei shahwât geht es um eine besitzergreifende begierde. dazu passt auch, dass das volk die gäste luts vergewaltigen will und straßenraub begeht!
shahwât kann also immer problem sein, egal ob homosexuell, heterosexuell oder auf materielles bezogen.
homosexualität
2 Montag, den 13. Oktober 2008 um 11:21 Uhr
leyla
gute analyse, danke! wenn ich noch zwei punkte ergänzen darf:

1.der quran spricht sexualität in vielen zusammenhängen an, er ist kein "prüdes" buch.
aber in jenen zusammenhängen wird niemals (!) bezug zu lut genommen.
die lutgeschichte wird immer in anderen zusammenhängen erzählt, in einer reihung von geschichten über menschen, die in korrupten gesellschaften leben.
homosexualität
1 Samstag, den 20. September 2008 um 22:26 Uhr
amir
sa bruder habe mir deinen beitrag über homosexualität durchgelesen und ich bin selber seit geburt so veranlagt ich bete 5mal am tag habe auch eine bez mit einem konvertieten und er betet auch 5 mal es ist echt schwer aber ich lasse mich nicht vom weg allahs ab

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