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Home Artikel Der Fiqh Die Steinigung

Die Steinigung

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Ein Punkt am klassischen Islam, der wohl am meisten Abscheu hervorruft ist das Strafrecht und dabei die Körperstrafen, insbesondere die Steinigung. Dies nicht zuletzt deswegen, weil sie gegenwärtig auch noch ungerecht umgesetzt wird (so wurden Meldungen laut, daß Frauen gesteinigt wurden, die vergewaltigt wurden, obwohl dies in der islamischen Rechtslehre definitiv nicht so vorgesehen ist).
Doch wie islamisch ist die Steinigung überhaupt? Hierzu ist es notwendig, zunächst den Weg des klassisch islamischen Rechts nachzuvollziehen, der zur Steinigung als Strafe für verheiratete Ehebrecher führt.


Hierzu blicken wir zunächst in den Koran und finden zunächst einmal nichts, was auf die Steinigung hindeutet, sondern nur einen Vers, der sich mit Zina (Hurerei) beschäftigt:

Sure 24 Vers 2 "(Hinsichtlich) der Zina-Treibenden und des Zina-Treibenden, so peitscht jeden von ihnen mit hundert Peitschenschlägen. Und lasst kein Erbarmen beiden gegenüber (bei der Erfüllung) von ALLAHs Din euch ergreifen, solltet ihr den Iman an Allah und an den Jüngsten Tag verinnerlichen. Und eine Gruppe von den Mumin soll ihrer Peinigung beiwohnen!" (Zaidan)

Wir sehen also, daß der Koran für Zina auspeitschen vorschreibt und keine Steinigung.

Wie also nun kommen die Gelehrten zu der Meinung, daß die Steinigung die eigentliche Strafe für Zina sei?

Hierüber können vielleicht die unzähligen Ahadith Auskunft geben und tatsächlich, schon bei Buhari (auf den wir uns hier beschränken wollen) werden wir fündig (die Aufzählung beinhaltet nicht alle Ahadith zum Thema Steinigung):



`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Die Juden kamen zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und zeigten bei ihm einen Mann und eine Frau von ihnen an, die Ehebruch begangen hatten. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihnen: „Was habt ihr in der Thora für Bestimmungen über die Steinigung?“ Die Juden sagten: „Wir stellen sie bloß und peitschen sie aus.“ Darauf sagte `Abdullah Ibn Sallam: „Ihr lügt denn dort steht die Steinigung fest!“ Sie brachten dann die Thora und rollten sie auf, und einer von ihnen legte seine Hand auf die Stelle, an der die Steinigung stand. Er las vor, was davor und was danach stand. Da sagte `Abdullah Ibn Sallam zu ihm: „Nimm deine Hand weg!“ Als er sie wegnahm, wurde der Vers über die steinigung sichtbar. Die Juden sagten: „Er sagte die Wahrheit, o Muhammad. Darin gibt es den Vers über die Steinigung!“ Dementsprechend veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihre Strafe durch steinigung. Ich sah dann, wie sich der Mann über die Frau bückte, um sie vor den Steinen zu schützen! "

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 3635]


Dschabir berichtete: „Ein Mann von (dem Stamm) Aslam kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, während er sich in der Moschee aufhielt, und erzählte ihm, dass er Unzucht begangen hat. Der Prophet wandte sich von ihm ab, und der Mann begab sich zu der Seite, zu der der Prophet sich hinwandte, und leistete viermal die Zeugnisaussage gegen sich selbst. Der Prophet ließ ihn zu sich näher kommen und sagte zu ihm: „Bist du verrückt! Bist du verheiratet?“ Der Mann sagte: „Ja!“ Darauf veranlaßte der Prophet seine Steinigung im Gebetssaal. Als er durch die Steine verletzt wurde, entfloh er und wurde in einer steinigen Gegend eingeholt, wo er dort getötet wurde.“

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5270]


`Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, - nachdem er am Freitag für eine Frau die Strafe der Steinigung vollzogen hatte - sagte: „Ich habe sie nach der Sunnah des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit der Steinigung bestraft.“

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6812]


Dschabir Ibn `Abdullah Al-Ansaryy berichtete: „Ein Mann von Aslam kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und erzählte ihm, dass er Unzucht begangen hatte, und leistete dafür viermal die Zeugenaussage gegen sich selbst. Darauf veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, seine Bestrafung durch Steinigung. Dieser Mann war verheiratet.“

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6814]


Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Ein Jude und eine Jüdin wurden zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, gebracht, die miteinander Unzucht begangen hatten. Der Prophet sagte zu den Juden: „Was findet ihr in eurer Schrift?“ Die Juden sagten: „Unsere Rabbiner bestimmten neulich, dass dafür das Gesicht geschwärzt und lächerliche Kleidung angezogen werden sollen.“ Darauf sagte `Abdullah Ibn Salam: „O Gesandter Allahs, laß sie die Thora vorlegen!“ Sie brachten dann die Thora und einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die Steinigung. Er fing an zu lesen und las nur, was davor und was danach stand. Da sagte Ibn Salam zu ihm: „Hebe deine Hand ab!“ Als er sie wegnahm, wurde es deutlich, dass der Vers über die Steinigung unter seiner Hand war. Darauf veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihre Abführung, und die beiden wurden am Vorplatz der Moschee gesteinigt. Ich sah dann, wie sich der Jude über sie beugte (um sie vor den Steinen zu schützen)! "

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6819]


`Umar sagte: „Ich befürchte, dass eine lange Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: „Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs.“ Und dann gehen sie mit der Unterlassung einer Bestimmung, die Allah herabgesandt hat, in die Irre. Wahrlich, die Steinigung ist eine gerechte Strafe für denjenigen, der Unzucht begeht und verheiratet ist, solange der Beweis oder die Schwangerschaft oder das Geständnis vorliegen.“ Sufyan fügte hinzu: „Ich behielt noch den Satz: „Wahrlich, der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, bestrafte mit der Steinigung und nach ihm haben wir auch die Steinigung (als Strafe) angewendet.“

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6829]


Die aufgeführten Überlieferungen sind islamisch gesehen allesamt korrekt und authentisch und stehen in einem krassen Widerspruch zu dem erwähnten Koranvers. Wie lösten also die Gelehrten diesen Widerspruch auf?
Sie nahmen zwei Ahadith, die eine Unterscheidung bezüglich Zina erwähnen, nämlich Nr. 6814 und Nr. 5270, die beide auf den Propheten(sa) zurückgehen, sowie Nr. 6829, der auf Umar, den zweiten Kalifen zurückgeht.

Man unterscheidet also zwischen Zina von unverheirateten und Zina von verheirateten Personen.


Wie kann man nun also gegen die obigen Argumente vorgehen?

Es ist zu erwähnen, daß das Ziel dieses Artikels nicht ist islamisches Recht dem nichtislamischen anzupassen, weil einem der Islam in einzelnen Ausführungen nicht gefällt, sondern es geht darum zu überprüfen, ob die orthodoxe Interpretation die einzig mögliche ist bzw. diese einer Überprüfung standhält! Hierzu sei erwähnt, daß ich mit der Steinigung als Strafe aus religiöser Perspektive keinerlei Probleme habe, was den nichtmuslimischen Leser einigermaßen erschrecken dürfte; dies liegt jedoch darin begründet, daß die islamischen Hadd-Strafen nicht so ohne weiteres umgesetzt werden können/dürfen, was jedoch eine eigene Abhandlung wert wäre, die an dieser Stelle jedoch nicht ausgebreitet werden soll.

Aus der orthodoxen Lehrmeinung ergeben sich nun mehrere Poblematiken oder wenigstens kritische Rückfragen:


1. Es geht aus einem Hadith bei Buhari hervor, daß es offenbar Unklarheiten gab, ob überhaupt noch von Muhammad(sa) gesteinigt wurde, nachdem der Koranvers 24/4 offenbart wurde:

Asch-Schaibanyy berichtete: „Ich stellte `Abdullah Ibn Abi Aufa folgende Frage: „Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Steinigungsstrafe angewendet?“ Und er entgegnete: „Ja!“ Ich fragte ihn weiter: „War das vor der Offenbarung der Surah An-Nur (Nr. 24) oder danach?“ Er sagte: „Ich kann mich nicht erinnern!“

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6813]

Ist eine Steinigung eine so kleine Sache, daß man sie gleich wieder vergißt? Wie dem auch sei:

Die Steinigung war feste Praxis der Juden und ist auch in der Bibel verankert. Manche Gelehrte wollen uns nun glauben machen, daß Gott die Strafe für Zina in Sure 4 Vers 15ff. festgelegt hätte (also eine Abrogation der Bibel). Dann sei die Steinigung eingeführt worden und hätte Sure 4 Vers 15ff. abrogiert (also der Ursprungszustand der Bibel wird wieder eingeführt)1.


2. Der Koran befaßt sich auch an anderen Stellen mit dem Strafrecht bezüglich Zina. So sagt zum Beispiel Sure 4 Vers 25:

"Und wenn sie (die Mumin-Dienerinnen) verheiratet sind und dann Unzucht begehen, dann ist ihnen die Hälfte des Strafmaßes auferlegt, das für freie Frauen vorgesehen ist. Dies ist für denjenigen von euch, der fürchtet, ansonsten Schädlichkeit (Unzucht) zu begehen. Und wenn ihr euch in Geduld übt, ist es besser für euch. Und ALLAH ist allvergebend, allgnädig." (Zaidan)

Wie aus dem Vers zu ersehen, müßten Sklaven eine halbe Todesstrafe erleiden, was de facto gar nicht möglich ist!

Befürworter meinen jedoch, daß die im Vers genannten freien Frauen unverheiratet seien. Jedoch stellt sich dann die Frage, wieso verheiratete Dienerinnen eine niedrigere Strafe (50 Peitschenhiebe) erhalten, als unverheiratete Dienerinnen (100 Peitschenhiebe) und wieso freie verheiratete Frauen eine höhere Strafe (Steinigung) bekommen sollten, als unverheiratete Frauen(100 Peitschenhiebe). Mit dieser Erklärung führt man das vom Koran geforderte Gerechtigkeitsprinzip ad absurdum nur um die Steinigung beibehalten zu können. Des weiteren ist man mit dieser Argumentation nicht konsequen, da man Sure 24 Vers 4:

"Und diejenigen, die den keuschen Frauen (Zina) vorwerfen dann (dafür) keine vier (Augen-)Zeugen bringen, diese sollt ihr mit achtzig Peitschenschlägen peitschen und ihr Zeugnis niemals gelten lassen. Und diese sind die wirklichen Fasiq," wiederum auf alle Frauen anwendet und nicht nur auf unverheiratete Frauen. Entweder ist man so konsequent und behandelt alle Termini "Frau" im Koran, die etwas mit Zina zu tun haben gleich, oder man unterstellt Gott sich unklar auszudrücken.


3. In Sure 24 Vers 6 kann man folgendes lesen:

Und diejenigen, die ihren Ehefrauen (Zina) vorwerfen und dafür keine Zeugen außer sich selbst haben, dann ist das Zeugnis eines von ihnen vier Bezeugungen bei ALLAH: "Gewiß, er ist zweifelsohne von den Wahrhaftigen."

Es ist zumindest verwunderlich, daß der Koran an dieser Stelle ohne erkennbaren Sprung nach der angegeben Strafe des Auspeitschens bei Zina direkt auf Ehefrauen zu sprechen kommt, ohne überhaupt eine andere Strafe auch nur ansatzweise zu erwähnen!

4. Der Begriff Zina ist an sich schon deutlich, denn Zina meint jeglichen Geschlechtsverkehr von Personen, die nicht miteinander verheiratet sind, unabhängig, ob diese Personen selbst verheiratet sind, oder nicht. Anbei einige Meinungen verschiedener Exegeten:

"Sina" bedeutet Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht miteinander verheiratet sind. Das Wort bezieht sich somit sowohl auf Ehebruch, als auch auf voreheliche und außereheliche Beziehungen allgemein. Die Gesetzgebung bezüglich Heirat und Scheidung ist im Islam einfach gehalten, so dass wenig Versuchung besteht, außerhalb des ehelichen Rahmens sexuelle Beziehungen zu suchen. Dies führt sowohl für den Mann als auch für die Frau zu größerem Selbstrespekt. Auch andere sexuelle Vergehen sind strafbar, aber dieser Abschnitt bezieht sich nur auf Sina.

(Juusuf `Allii)

The Arabic word zanaa denotes sexual intercourse between any man and woman, whether married or not, who do not stand to each other in the relation of husband and wife; and, as such, has no single word equivalent in English language. It includes both adultery (i.e. illicit sexual intercourse of two persons either of whom is married to a third person) and fornication (i.e. illicit sexual intercourse of unmarried persons).

(Maulana Abdul Majid Daryabadi)

The term zina signifies voluntary sexual intercourse between a man and a woman not married to one another, irrespective of whether one or both of them are married to other persons or not: hence, it does not -- in contrast with the usage prevalent in most Western languages -- differentiate between the concepts of "adultery" (i.e., sexual intercourse of a married man with a woman other than his wife, or of a married woman with a man other than her husband) and "fornication" (i.e., sexual intercourse between two unmarried persons).

(Muhammad Asad)

 

Somit stellen die Ahadith bezüglich der Steinigung  eben keine weitere Erklärung des Begriffes Zina dar, sonder ändern schlicht die Bedeutung des Begriffes Zina ab, widersprechen also dem Koran.

 

Anhand der vier genannten Punkte drängt sich nun die Frage auf, ob die Steinigung wirklich islamisch ist, oder ob hier nur Traditionen gewahrt werden, die aus der Thora übernommen wurden.


1 http://tafsir.com/default.asp?sid=4&tid=10619

 


Quellen und Weiterführendes:

"Der Koran" Übersatzt von A. Zaidan
" Tafsir Al-Qur'an-Al-Karim" von M. Rassoul
"Auszüge aus dem Sahih al Buharyy" v. M. Rassoul
"Der Islam als Alternative" v. M. Hofmann
"Der Islam im 3. Jahrtausend" v. M. Hofmann
"Der Islam - Alltagskonflikte und Lösungen" v. M. Rohe

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 05. Januar 2009 um 20:29 Uhr  
Kommentare (13)
DRECKS VOLK
13 Donnerstag, den 19. August 2010 um 01:27 Uhr
Bush
steinigt doch all eure frauen .. dann is bald finito mit arabisch-land... die besten araber sind TOTE araber scheiss müsselmänner
Antwort
Donnerstag, den 19. August 2010 um 07:03 Uhr
Administrator
Salam Bush!

Ihr Beitrag erfüllt meiner Meinung nach den Tatbestand der Volksverhetzung, aber das ist nebensächlich. Immerhin können Sie noch als schlechtes Beispiel fungieren.

Was mir allerdings zu denken gibt: der Artikel, den sie da kommentieren spricht sich gegen die Steinigung aus. Haben Sie nicht bemerkt, oder?

Möge der Frieden mit Ihnen sein,

Andreas Heisig
Kommentar
12 Donnerstag, den 14. Januar 2010 um 05:33 Uhr
polatinum
Jemand scheint meinen Nick (polatinum) benutzt zu haben, ich habe das Kommentar nicht geschrieben.
Antort an Bush
Donnerstag, den 19. August 2010 um 07:12 Uhr
Administrator
Nochmals Salam Bush!

Bitte unterlasse in Zukunft sinnentleerte Beiträge.

Wa salam,

Andreas Heisig
FUCK ISLAM
Donnerstag, den 19. August 2010 um 01:21 Uhr
Bush
wayne interessierts ... die besten aaraber sind tote araber .. muiahahahha
Heirat
11 Montag, den 07. Dezember 2009 um 19:56 Uhr
polatinum
Selam, also mir gefällt das alles, es wird so einiges für mich viel einfacher machen. Wie ist das zb mit der Heirat, reicht das wenn ich "Hiermit nehme ich dich zu meiner Frau" sage und mein weibliches Gegenüber danach als meine Frau nehme oder ist das dann Zina?
Ui ui ui es wird so einiges viel einfacher für uns, danke euch.
Heirat
Dienstag, den 08. Dezember 2009 um 09:47 Uhr
Administrator
Salam Polatinum!

Ich kann zwar nicht ersehen, wieso bezüglich des Artikels etwas "einfacher" sei, denn eine Strafe gibt es ja dennoch.
Zu den Regeln der Ehe siehe: http://www.meine-islam-reform.de/index.php/artikel/fiqh/144-ehe.html
Es ist zu erwähnen, daß eine Ehe nur Sinn hat, wenn die Eheleute nicht die einzigen sind, die davon wissen, da sonst die Regeln für die Scheidung nicht angewandt werden können.

wa salam
Unsinnige Kommentare
10 Freitag, den 20. November 2009 um 12:06 Uhr
Muumin
Salam,

denke du solltest nicht auf alle blöden Kommentare unser Glaubensgeschwister eingehen.Denn sonst machst du dich nur unglücklich.Gegen so viel Dummheit kommt man leider nicht an. Ich verstehe nicht warum die Leute glauben das die auspeitschung explizit im Quran steht aber so etwas wichtiges wie die Steinigung nicht. Quran schreibt uns vor was wir zu tun haben und die Sunnah gibt uns den Weg vor aber nur als Hilfestellung und nicht als Haq!
Steinigung
9 Montag, den 19. Oktober 2009 um 22:43 Uhr
m,.m
Assalamualleikum wa rahmatullah

Sorry, aber wenn ich das höre(lese) "wurde von einer Ziege gefressen"!!!! Pflicht ist, was im Koran steht und nicht was Hadith vorschreibt.
Komischerweise werden ja in manchen Ländern nur Frauen gesteinigt. So z.B. vor kurzem in Afghanistan. Die Dame die gesteinigt wurde, wurde vom Gericht verurteilt. Also waren 4 ZEUGEN VORHANDEN, wie sie fremdging??? 100% NICHT. Ich finde es traurig.
Unzucht = Tod! Zerstörung der Umma! und der Menschheit!
8 Samstag, den 06. Juni 2009 um 15:08 Uhr
abc
Drei Menschen verdienen im Islam Tod; die Shirk (Polytheismus) mit Verfolgung und Unterdrückung unter den Muslimen verbreiten wollen und so Islam zerstören wollen (ausser sie wollen missionieren, ihre Meinung frei äussern), die Mörder die Muslime morden und mit Mord Islam zerstören wollen, und verheiratete Unzüchtige die mit Unzucht die islamische Gesellschaft und Islam zerstören wollen (ausser sie sind verheiratete Kriegsgefangene).

5.32. Deshalb haben Wir den Kindern Israils geboten, dass, wer einen Menschen tötet - nicht als Vergeltung für einen getöteten Menschen und *nicht wegen Anrichten von VERDERBEN auf Erden* -, es so sei, als hätte er alle Menschen getötet, und wer ihm das Leben erhält, es so sei, als ob er der ganzen Menschheit das Leben erhalten hätte. Und gewiß, bereits kamen zu ihnen doch Unsere Gesandten mit den deutlichen Zeichen, dann sind viele von ihnen danach auf Erden gewiss des Maßes Überschreitende! (Zaidan)

Kapitel: 79, Nummer: 21Zaid Ibn Chalid Adsch-Dschuhanyy berichtete: "Ich hörte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er die Strafe gegen denjenigen verhing, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet war, dass dieser einhundert Peitschenhiebe* bekam und aus der Gemeinde für ein Jahr verbannt wurde. (Fortsetzung folgt im Hadith 6832). (Buchari)
Das ist falsch.
Dienstag, den 09. Juni 2009 um 09:19 Uhr
Administrator
Salam ABC!

Deine Meinung wird in dem Artikel bereits widerlegt.

Wa salam
Unzucht = Tod! Unzucht = Zerstörung der Umma! Unzucht = Zerstörung der Menschheit!
7 Samstag, den 06. Juni 2009 um 14:54 Uhr
sirius
Ihr fürchtet Allah nicht und darum liest ihr nicht genau und wollt vielleicht noch Unzucht begehen, darum diese teuflische Behauptungen!

5.32. Deshalb haben Wir den Kindern Israils geboten, dass, wer einen Menschen tötet - nicht als Vergeltung für einen getöteten Menschen und *nicht wegen Anrichten von VERDERBEN auf Erden* -, es so sei, als hätte er alle Menschen getötet, und wer ihm das Leben erhält, es so sei, als ob er der ganzen Menschheit das Leben erhalten hätte. Und gewiß, bereits kamen zu ihnen doch Unsere Gesandten mit den deutlichen Zeichen, dann sind viele von ihnen danach auf Erden gewiss des Maßes Überschreitende! (Zaidan)

Kapitel: 80, Nummer: 10' Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst. " (Bu)
Widerspruch
Dienstag, den 09. Juni 2009 um 09:22 Uhr
Administrator
Salam Sirius!

Der Artikel zeigt deutlich auf, daß der von Dir angeführte Hadith dem Koran explizit widerspricht.

Wa salam
Legitimität der Steinigung?
6 Freitag, den 18. Juli 2008 um 01:10 Uhr
Kenny
Einen Lob an den Verfasser des Steinigungsvers!
Wie bereits angemerkt wurde scheitert die Steinigungsstrafe, also Todesstrafe, anhand der Unmöglichkeit einer Todesstrafe für Sklavinnen, die Ehebruch begehen. Nun möchte ich weitere Gegenargumente liefern. Die klassichen Korangelehrte, gehen auf der Grundlage von Hadithen davon aus, dass es einen Koranvers gab, in dem die Steinigung vorgesehen ist, der aber in den Mushaf nicht aufgenommen wurde bzw. in Vergessenheit geraten sei. Sie behaupteten, dass eine Abrogation nicht nur darin besteht, dass ein Koranvers durch einen späteren Koranvers aufgehoben werden kann, wobei beide Verse als Text im Koran bestehen bleiben. Darüberhinaus gebe es auch die Form der Abrogation, in der ein Vers als Text zwar aufgehoben wird, aber als Vorschrift trotzdem bestehen bleibt. So ist das beim Steinigungsvers, er sei als Text aufgehoben aber als Vorschrift weiterhin gültig. Diese Theorie von Abrogation eröffnet nicht nur die Frage, was alles noch im Koran als Text aufgehoben wurde und weiterhin gültig ist, sondern sie widerspricht der im Koran erwähnt Abrogation
16:101
"Wenn Wir eine Aya (Vers) durch eine Aya (Vers) austauschen und Gott weiß am besten was Er herabsendet, dann sagen sie(die Mekkaner): Du bist ein Lügner!"
Die Gelehrte sind sich einig, das hierbei eine Abrogation gemeint ist, in der beide Texte verbleiben, wobie der spätere den früheren aufhebt. Das beide Texte verbleiben ist auch daran deutlich, dass die Mekkaner in der Abrogation einen Widerspruch Koran sahen. Dieser Widerspruch kann nur angenommen werden, wenn auch beide von einander abweichenden Texte gegenwärtig sind. So wie dies beispielsweise beim Alkohol, beim Fasten beim Krieg und Frieden etc. der Fall ist. Die Theorie der klassichen Theologen steht also im Widerspruch zum Koran. Nun komme ich zu einem weiteren logischen Einwand gegen eine Steinigung. Hierbei müssen wir den Koran auf seinen Standpunkt zur Todesstrafe im allgemeinen untersuchen. Wenn wir dies tun stellen wir fast, dass der Koran die Todesstrafe schon bei Totschläger ablehnt und mit dem Verweis auf die Barmherzigkeit dagegen plädiert. Wie kann es dann sein, dass bei einem geringeren Unrecht wie Ehebruch eine Todesstrafe, was er zuvor als unbarmehrzig nennt einführt??
2:178
Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit.

In einem späteren wird nochmal von der Todesstrafe abgeraten, mit dem Verweis auf die Barmherzigkeit Gottes.

O Ihr Gläubigen! Bringt euch nicht untereinander in betrügerischer Weise um euer Vermögen! Anders ist es, wenn es sich um ein Geschäft handelt, das ihr in gegenseitigem Übereinkommen abschließt. Und tötet euch nicht (gegenseitig)! Gott war euch gegenüber barmherzig. [4:29]
Wenn einer dies in ungerechterweise tut, werden Wir ihn im Feuer brennen lassen, und das ist Gott ein leichtes.

An Totschläger von Tötung abraten und bei Ehebrecher Todesstrafe einführen ist ein eklatanter Wertungs-Widerspruch. Der Koran bezeugt selber, dass er Widerspruchsfrei ist.

Somit ist eine Steinigung nicht im Einklang mit dem Koran und somit unislamisch.
Die Steinigung
5 Dienstag, den 03. Juni 2008 um 13:38 Uhr
Al-Mansur
Die Frage welche wir uns alle Stellen müssten ist, mit dem Vers, ob der Porphet (Sallallahu Aleyhi Wassallim) keine Steinigungen mehr durchgeführt hat.

Was dafür spricht ist, dass es keine weiteren Ahadithe dazu angegeben sind, wiederrum müssen wir bedenken, was Umar (r.a.) dazu gesagt hat:

Umar sagte: Ich befürchte, dass eine lange Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs. Und dann gehen sie mit der Unterlassung einer Bestimmung, die Allah herabgesandt hat, in die Irre.

Wie wir alle wissen, war Umar (r.a.) einer der engsten Ashabi des Propheten (Sallallahu Aleyhi Wassallim) war. Des Weiteren ist hir zu beachten, dass der Prophet (Sallallahu Aleyhi Wassallim) und seine Gefährten, die Ashabi (möge Allah mit allen von Ihnen zufrieden sein) sicher uns vor dieser, wie
ich finde, fürchterlichen Strafe gewarnt. Dazu erlaube ich mir, einige Hadithe des Propheten (Sallallahu Aleyhi Wassallim) zu posten:

Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm,sagte: Lasset meine Befragung sein, solange ich eure Handlung billige denn diejenigen, die vor euch waren, gingen durch ihre (überflüssigen) Fragen und ihre Meinungsverschiedenheiten mit ihren Propheten zugrunde. Wenn ich euch etwas verbiete, davon haltet euch fern, und von dem, was ich euch aufgetragen habe, führt aus, so viel ihr vermöget. [Sahih Al-Bucharyy Nr.
7288]

In dem letzten Satz sollten wir "soviel Ihr vermögt beachten"! Was ist damit gemeint? Was vermögen wir und was nicht? Bedeutet es für, dass wir frei entscheiden können, was wir genau machen?

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Falls ich nach Hause komme, eine gefallene dattel auf meinem Bett finde, und sie zum Essen aufhebe, dann fürchte ich davor, dass sie zum Almosen gehöre, und deshalb lasse ich sie.

Aus dem letzten Hadith haben wir Inschallah gelernt, dass eine Unsichere Sache zu unterlassen ist - deshalb sollten wir uns mehr mit den großen Gelehrten beschäftigen, die sich Jahrzehnte mit solchen Thematiken befasst haben und diese bestimmt eine Gute Erklärung für Ihre Äußerungen haben.

Salam´u Aleykum wa Rahmetullah wa Baraketuhu
Komentar von Burak
4 Dienstag, den 27. Mai 2008 um 08:57 Uhr
Andreas
Salam Burak!

Wir haben gelernt, daß die Steinigung sich nicht eindeutig aus den islamsichen Quellen belegen läßt und sie somit als unislamisch zu betrachten ist.

Wa salam
Aha
3 Montag, den 26. Mai 2008 um 21:54 Uhr
Burak
Und was haben wir daraus nun gelernt? Es hat mich nur verwirrt.
Kommentar von rahim
2 Donnerstag, den 21. Februar 2008 um 20:04 Uhr
Admin
Salam! Danke, für den Hinweis, da hat sich eine falsche Versangabe eingeschlichen, die ich korrigiert habe. Es muß Natürlich Sure 4 Vers 25 sein. Wa salam
kann Vers nicht finden
1 Mittwoch, den 20. Februar 2008 um 15:47 Uhr
rahim
4. Der Koran befaßt sich auch an anderen Stellen mit dem Strafrecht bezüglich Zina. So sagt zum Beispiel Sure 4 Vers 45: "Und wenn sie (die Mumin-Dienerinnen) verheiratet sind und dann Unzucht begehen, dann ist ihnen die Hälfte des Strafmaßes auferlegt, das für freie Frauen vorgesehen ist. Dies ist für denjenigen von euch, der fürchtet, ansonsten Schädlichkeit (Unzucht) zu begehen. Und wenn ihr euch in Geduld übt, ist es besser für euch. Und ALLAH ist allvergebend, allgnädig." (Zaidan) Ich konnte diesen Vers im Quran nicht finden.

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